Fit für die Zukunft: Bauliche Veränderungen und Modernisierung im WEG im Überblick

Eine durchaus gelungene Veranstaltung die durch einen hervorragenden Dozenten wichtige und praktisch äußerst relevante Aspekte aus dem Wohnungseigentumsrecht beleuchtete.

Die Fortbildung gab einen Überblick über das Recht der baulichen Veränderung, Modernisierung und (modernisierenden) Instandhaltung/-setzung sowohl des Gemeinschaftseigentums als auch des Sondereigentums. Schwerpunkte waren der Sanierungsplanung, die Reaktion auf Veränderungen der Lebenswirklichkeiten (z.B. Barrierefreiheit in einer überalternden Gesellschaft, Elektromobilität) und/oder die Anpassung an neue öffentlich-rechtlicher Anforderungen (Stichwort: Neufassung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie ). Besprochen wurden zahlreiche aktuelle Fälle und interessante Fälle aus der Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte (z.B. Dachterrassen, Trittschall, Aufzug). Ein großer Themenblock war hat sich dabei auch mit der aktuellen Rechtsprechung des BGH zur Haftung bei der Verzögerung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen (V ZR 101/16 und V ZR 203/17) befasst  und den Grenzen der Instandhaltungspflichten, u.a. mit Blick auf § 22 Abs. 4 WEG. Es wurde die Frage diskutiert, ob wirklich jede Schrottimmobilie am Leben gehalten werden muss?

Ein weiterer Themenblock betraf Finanzierungsfragen. Neben Sonderumlage, Instandhaltungsrücklage und laufenden Hausgeldzahlungen wurde dabei auf die Möglichkeit der Kreditfinanzierung durch die WEG eingegangen und diskutiert, wie eine solche ggf. in der Jahresabrechnung darzustellen sein kann.

Garniert wird die gesamte Veranstaltung mit prozessualen Fragestellungen, getreu dem Motto: Materiell Recht haben genügt nur, wenn man es auch prozessual auf das richtige Gleis schieben kann.