Fortbildung 2,5 Std. 07.04.2022
Zeit- und/oder Prozessgewinn mit „Härtegründen“: die Tiefen und Untiefen des § 574 BGB
Referent: Rechtsanwalt Dr. Michael Selk
Wunderbar! Eine Fortbildung außerhalb des Mainstreams, welche die Möglichkeiten der Einwendung von Härtegründen bei Kündigungen im Mietrecht beleuchtet. Auf Mieterseite werden Härtegründe zur Verhinderung oder zum Hinausschieben des Kündigungsdatums erhoben oder prozesstaktisch zur Verzögerung des Rechtsstreits. Auf Vermieterseite muss gegen die erhobenen Härtegründe vorgegangen werden, um Verzögerungen zu verhindert.
Aus dem Inhalt:
Die Praxis fokussiert sich bei Eigenbedarfskündigungen meist auf § 573 BGB und seine Voraussetzungen – indes spielen „Härtegründe“ des § 574 BGB eine ebenso große Rolle. Der Vortrag wendet sich den Voraussetzungen der Norm zu – vor allem thematisiert der Referent aber auch prozessrelevante Aspekte gerade vor dem Hintergrund des möglichen Zeitgewinns auf Mieterseite und liefert so wertvolle Tipps in prozesstaktischer Hinsicht für beide Seiten.
Angesprochen werden u.a.
• Bedeutung des § 574 BGB
• Anwendungsbereich der Norm
• Voraussetzungen und prozessuale „Tricks“ – Faktor Zeit
• Fehler der Gerichte z.B. bei Wahrunterstellung, Begutachtung usw.
• Rechtsfolgen und Abwägung
• Prozessuale Feinheiten und Rechtsmittel