Arbeitsrecht nach dem Shutdown II – Personalabbau infolge Corona
Fortbildung 2,5 Std. 26.05.2020 / Frankfurt am Main. Bereits jetzt, spätestens aber mit dem „Wiederanfahren des Wirtschaftslebens“ wird in allen Unternehmen eine Bestandsaufnahme gemacht werden, um die wirtschaftliche Situation zu evaluieren. Der Personalbestand wird dann ebenfalls kritisch auf dem Prüfstand stehen – Personalabbaumaßnahmen dürften dann oftmals ein Punkt sein, der im arbeitsrechtlichen Fokus steht.