15 Stunden Fortbildung zum Erhalt des Fachanwaltstitels sind jedes Jahr erforderlich. Macht bei 2 Fachanwaltstiteln 30 Stunden pro Jahr.
Dieses Jahr beginne ich mit Arbeitsrecht mit dem Schwerpunkt im Insolvenzrecht.
Für Arbeitnehmer stellen sich hier eine Vielzahl von Fragen, wenn der Arbeitgeber insolvent ist. Meist ist diese Verbunden mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, den Verlust von Lohnansprüchen oder die Beantragung von Insolvenzgeld. Dabei sind häufig auch wichtige Fristen zu beachten.
Themen der Fortbildung waren u. a.
- Arbeitsrechtliche Fragen bei Masseunzulänglichkeit
- Besonderheiten bei erneuter Anzeige der Masseunzulänglichkeit
- Abwicklung des Verfahrens: Verteilung und Einstellung
- Altmasseverbindlichkeiten gem. § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO
- Insolvenzsozialplanforderungen und Masseunzulänglichkeit
- Rechtsprechungsänderung zu Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungsansprüchen
- sowie Sonderzahlungen bei Masseunzulänglichkeit
Die Fortbildung fand am Mittwoch, den 14. Juni 2023 statt im sich bereits etablierten Online-Format
Es handelte sich um ein schwieriges Thema. Man fragt sich, wie jemand all das verstehen soll, der kein Rechtsanwalt ist.