Allgemeines Zivilrecht – mit Besonderheiten
Eigentlich handelt es sich beim Kauf und Verkauf von Neu- oder Gebrauchtwagen um Allgemeines Kaufrecht. Ein eigenes Rechtsgebiet für KFZ-Kaufverträge existiert nicht.
Dennoch hat dieser Bereich des Zivilrechtes zwischenzeitlich eine erhebliche Komplexität entwickelt. Sowohl die Rechtsprechung ist sehr uneinheitlich, aber auch die technischen Probleme sind meist sehr schwer zu durchdringen. Darüber hinaus handelt es sich oft um erhebliche Vermögenswerte, um welche gestritten wird.
Allein mit den Kenntnissen des allgemeinen Zivilrechtes kommt man in dem Bereicht des KFZ Kaufrechtes auch als Anwalt nur schwerlich weiter. Daher ist es von Vorteil, in diesem Bereich bereits praktische Erfahrungen gesammelt zu haben.
Praktische Erfahrungen
Neben meinen Schwerpunkten im Miet- und Arbeitsrecht werden mir regelmäßig auch Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des Verkaufs von Kraftfahrzeugen herangetragen. Hierdurch motiviert, habe ich mich näher mit diesem besonderen Bereich des Zivilrechtes beschäftigt. Meine Erfahrung und Kenntnisse setze ich daher auch weiterhin für meine Mandanten ein.