Zivilrecht
Wer will was von wem woraus?
Wenn man über das Zivilrecht spricht, meint man sämtliche rechtlichen Regelungen zwischen Bürgern oder juristischen Personen. Das Mietrecht und das Arbeitsrecht sind ein Teilgebiet des Zivilrechtes.
Hauptsächlich geht es im Zivilrecht um vertragliche Ansprüche (Kaufverträge, Darlehensverträge, Reiseverträge, Werkverträge etc.) und um gesetzliche Ansprüche (Schmerzensgeldansprüche, Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche etc.).
Wenn Sie also etwas von einem Mitbürger oder einem Unternehmen verlangen oder aber jemand von Ihnen etwas verlangt, stützen Sie sich in der Regel auf zivilrechtliche Normen.”
Um zu prüfen, ob Ihr Verlangen durchsetzbar ist oder ob ein Verlangen eines anderen gerechtfertigt ist, beginnt der Anwalt zunächst mit der allgemeinen Einstiegsfrage: WER WILL WAS VON WEM WORAUS?
Hierzu muss der Anwalt das gesamte Zivilrecht nach eine Anspruchsgrundlage prüfen. Und dies sind nicht weniger als tausend über tausend Rechtsnormen!
Nehmen Sie Kontakt auf!
Wenn Sie sich ungerechtfertigen Ansprüchen ausgesetzt sehen oder selbst eigene Ansprüche durchsetzen wollen, können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden. Gerne höre ich mir Ihr Anliegen an und bespreche mit Ihnen die Möglichkeiten einer Mandatsübernahme durch meine Kanzlei.