Verkehrsrecht
Anwaltliche Schadenregulierung bei Verkehrsunfällen
Sind Sie in einem Verkehrsunfall verwickelt worden, muss guter Rat nicht teuer sein! Denn der Unfallverursacher muss auch Ihre Anwaltskosten zahlen, wenn er den Verkehrsunfall verschuldet hat und Ihr KFZ hierdurch beschädigt wurde. Zögern Sie daher nicht mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes! Für die Haftpflichtversicherung der Gegenseite sind Verkehrsunfällt ein Alltagsgeschäft. Jeder bei Ihnen eingesparte Euro vergrößert den Gewinn der Haftpflichtversicherung. Die Schadensregulierung sollte daher so schnell wie möglich durch guten rechtlichen Rat begleitet werden, ohne dass Ihnen hierbei weitere Kosten entstehen.
Gerne stehen wir telefonisch für Ihr Anliegen und Ihre Fragen zur Verfügung:
069/59 79 94 30
Ob sich bei Ihnen eine rechtliche Begleitung bei der Schadensregulierung lohnt, lässt sich häufig bereits im ersten Telefonat klären. Sie sollten beachten, dass jeder Beteiligte in einem Verkehrsunfallgeschehen seine eigenen Interessen verfolgt. Auch wenn Werkstätten zwischenzeitlich die Schadensregulierung übernehmen, liegt deren Interesse meist nur in der Erstattung der Reparaturkosten. Wurden diese bezahlt, wird der Geschädigte nicht selten alleine zurückgelassen. Werkstätten, Autovermieter etc. sind keine unabhängigen Interessenvertreter! Nur Ihr Anwalt vertritt ausschließlich Ihre Interessen.
Nach einem Verkehrsunfall stellt sich zwischen den Beteiligten die Frage, wer den entstandenen Schaden zahlen muss. Um die Schuldfrage zu klären, sollte das Unfallgeschehen wenn möglich direkt vor Ort dokumentiert werden. Es bietet sich hierbei an, Bilder von der Unfallsituation mit dem Handy anzufertigen. Klären Sie zuvor den Unfallbeteiligten kurz über ihre Absichten auf. Fertigen Sie keine Bilder vom Unfallbeteiligten, wenn dieser dies nicht möchte. Bewahren Sie Ruhe! Die Schuldfrage wird meist nicht vor Ort zu klären sein.
Haftpflichtversicherung
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird.
Die Haftpflichtversicherung wehrt die gegen Sie gerichteten Schadensersatzansprüche ab. Ihre eigenen Schadensersatzansprüche müssen Sie selbst verfolgen! In einem Rechtsstreit stehen sich daher fast nie die Fahrzeugführer direkt gegenüber. Ihre Ansprüche machen Sie in der Regel immer gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend. Vergessen Sie selbst aber auch nie, Ihre eigene Haftpflichtversicherung über den Unfall zu informieren.
Werden Ansprüche vom Gegner gegen Sie gerichtet, sollten Sie sofort Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung hierüber informieren. Diese entscheidet selbst, ob und welchen Rechtsanwalt sie mit der Verteidigung beauftragen will.
Ihre Eigenen Ansprüche müssen Sie selbst verfolgen. Hierzu können Sie sich selbst an einen Rechtsanwalt wenden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht haben, übernimmt diese Ihre eigenen Rechtsanwaltskosten und in einem Gerichtsverfahren auch etwaige Gutachterkosten.
Sie müssen Ihren Schaden beziffern! Bei größeren Schäden empfiehlt sich daher die Anfertigung eines Sachverständigengutachtens. Hierzu beauftragen Sie selbst einen Sachverständigen mit der Begutachtung des Unfallschadens. Die Kosten hierfür muss der Unfallgegner übernehmen, wenn er den Unfall verschuldet hat. Bei kleineren Sachschäden an Ihrem Fahrzeug (Bagatellschäden bis ca. 800 €) kann auch ein kostengünstigerer Kostenvoranschlag Ihrer KFZ-Werkstatt eingeholt werden.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Dies sind im Verkehrsrecht in der Regel das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit, Rotlichtverstöße, Parkverstöße, Fahrfehler die zu einem Unfall geführt haben oder jemanden gefährdet haben etc.
Wenn Sie ein Anhörungsschreiben der Bußgeldstelle erhalten haben, will diese den Sachverhalt noch aufklären. Schon in diesem frühen Stadium des Verwaltungsverfahrens haben Sie ein Recht auf einen Anwalt.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben sollte in der Regel erst Akteneinsicht genommen werden, bevor Sie sich zur Sache äußern. Akteneinsicht erhalten Sie über einen Anwalt, den Sie als Verteidiger bestellt haben. Haben Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen und sich nicht zur Sache äußern.
Gerne stehen wir telefonisch für Ihr Anliegen und Ihre Fragen zur Verfügung:
069/59 79 94 30
Ob sich bei Ihnen eine Verteidigung lohnt hängt von mehreren Faktoren ab. Wir klären dies in Ihrem ersten Telefonat!
Von der Begehung einer Ordnungswidrigkeit sind unbedingt die Straftaten zu unterscheiden! Trunkenheit im Verkehr, Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr oder Fahrerflucht sind typische Straftaten. Bei Straftaten können Haftstrafen drohen, während bei Ordnungswidrigkeiten lediglich Geldstrafen drohen.
Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen werden Sie in der Regel von der zuständigen Behörde zunächst angehört. Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt der Grundsatz, dass die Behörde Ihnen den Vorwurf nachweisen muss. Sie brauchen sich nicht selbst belasten. Dies sollten Sie im Anhörungsverfahren beachten. Grundsätzlich kann daher nicht zu einer Stellungnahme geraten werden, ohne dass die Ermittlungsakte eingesehen wurde.
Ist die Verfolgungsbehörde von Ihrer Schuld überzeugt, erhalten Sie in der Regel einen Bußgeldbescheid. Diesen erhalten Sie durch eine formelle Zustellung. Dies ist meist ein gelber Umschlag. Ab jetzt haben Sie 2 Wochen zeit, den Vorwurf zu prüfen und Einspruch einzulegen. Verpassen Sie die Frist, erwächst der Bußgeldbescheid in der Regel in Rechtskraft und kann nicht mehr angefochten werden. Handeln Sie daher zeitnah!
Wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt haben und die Verfolgungsbehörde weiterhin von Ihrer Schuld überzeug ist, wird die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Diese leitet dann regelmäßig ein Verfahren vor dem Strafgericht ein. Dieses ist auch für Ordnungswidrigkeiten zuständig. Nun muss ein unabhängiger Richter über den gegen Sie erhobenen Vorwurf entscheiden.