Man kann das Betriebsverfassungsrecht als eine eigene Rechtsmaterie innerhalb des Arbeitsrechts bezeichnen. Mit seinen über 132 Paragraphen regelt das Betriebsverfassungsgesetz komplexe Vorgänge zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten. Diese Rechtsmaterie wird nicht von vielen Arbeitsrechtlern bedient, da sie umfassende Kenntnisse des Gesetzes und der hierauf erlassenen Rechtsverordnungen sowie Kenntnisse der umfangreichen hierzu ergangenen Rechtsprechung erfordert.
In den letzten Jahren konnte ich viele Erfahrungen in diesem Bereich sammeln, sei es von der rechtlichen Begleitung bei der Durchführung einer Betriebsratswahl oder bei allgemeinen Fragen der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrates.
Eine Fortbildung in diesem Bereich ist immer gut!
Zur Auffrischung meiner Kenntnisse habe ich daher am 15.09.2023 meine Fortbildungspflicht auf dieses Rechtsbereich fokussiert:
Gegenstand der Fortbildung waren:
- Betriebsrätemodernisierungsgesetz
- Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten